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NewsVergleichsportale dürfen Daten ohne Zustimmung sammeln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vergleichsportalen im Internet gestärkt. Im konkreten Fall gestatteten es die Richter einem Portal zum Preisvergleich von Flügen, Angebote von Fluggesellschaften mit aufzuführen, die den automatisierten Abruf der Daten in den eigenen AGB explizit untersagt hatten.
Plastikman, welchen Text hast du gelesen? Den 1. Absatz nur ?
Es ist genau andersrum, man kann als Kunde endlich vernünftige Vergleiche bekommen, bzw. die Vergleichsportale handeln legal.
Die direkten Flugseiten waren dagegen, da sie lieber Kunden abzocken wollen auf deren Seiten.
Nein du hast nicht fertig gelesen. Es reicht nicht diesen automatischen Abgriff über die AGB zu begrenzen.
Dieser automatische Abruf muss technisch gesperrt werden. Ich wüsste nicht, dass das unmöglich ist!?
Raynair hatte geklagt soweit ich das woanders gelesen habe.
@firexs: was hat das mit Abzocke zu tun? Die Preise die sie anbieten sind ja öffentlich also hat das nichts bazocke zu tun. (wie ich dieses wort hasse und es die meisten für alles benutzen was ihnen nicht passt)
Nein du hast nicht fertig gelesen. Es reicht nicht diesen automatischen Abgriff über die AGB zu begrenzen.
Dieser automatische Abruf muss technisch gesperrt werden. Ich wüsste nicht, dass das unmöglich ist!?
Ist sicherlich nicht unmöglich. Die Frage ist aber, ob sich die Fluggesellschaften diesen technischen Aufwand machen. Denn wenn sie wirklich wollten, dass ihre Daten nicht abgegriffen werden können, dann hätten sie das längst technisch umgesetzt und nicht einfach lapidar in die AGBs gepackt um dann im Fall der Fälle klagen zu können.
@Plastikman: Die ganzen teueren Fluganbieter, sperren also in Zukunft die Preisvergleicher aus und man findet dort ausschließlich die Angebote von den billigen Anbietern, denn die haben keinen Grund die Preisvergleicher auszusperren.
das Problem ist doch, dass in aller Regel Ausnahmen geschaffen werden um es einer möglichst großen Vielzahl von Unternehmen eine Brücke zu bauen die bösen, bösen Gesetze zu umgehen!
Ich schätze mal, dass bald auf FB, google etc. bald Vergleiche angeboten werden und schon kann endlich wieder Daten gesammelt werden ohne gegen Gesetze zu verstoßen - ist zwar eigentlich egal, da unsere Gesetzgeber eh nichts unternehmen, aber immerhin........
klärt mich bitte auf, wieso die AGBs hier überhaupt greifen sollten? es kommt doch kein vertrag zwischen dem vergleichsportal und dem fluganbieter zustande? begründet das abfragen des preises von einer webseite bereits ein vertragsverhältnis, in welches die AGBs der Airline einfliessen könnten? danke
Also ich denke, die technischen Mittel existieren bereits und nennt sich robots.txt.
Das Problem ist jetzt, nur nicht die größten Preisvergleichsanbieter (Suchmaschinen) auszusperren.
Ich halte es für ein gutes Urteil. Im Internet zählt nur standardisierte Protokolle, wer die nicht nutzt, hat m.M. nach einfach was falsch gemacht.
Was viele hier wohl nicht sehen (wollen) ist das solche Portale teilweise auch viel negatives mit sich bringen.
Unternehmen die ihr Personal , besonders ihre Piloten, fair bezahlen werden durch solche Vergleichsportale doppelt bestraft.
Schaut euch die Arbeitsbedingungen mal bei den ganzen billig Fluggeselschaften an, total übermüdete Pilotren, halb volle Tanks damit das Flugzeug leichter ist, Flugzeuge die stink alt sind und nur minimal gewartet werden und so weiter.
Die robots.txt ist eine Bitte an den Robot sich daran zu halten, die Daten nicht abzurufen. Das ganze ist keinerlei technischer Schutz, es ist nur eine Abmachung unter den Good-Guys.
Robots.txt sind ein Quasi-Standard (laut Wikipedia), technisch auslesbar und damit offensichtlich, wenn das Vergleichsportal dies nicht auswertet, dann handeln dieses einfach falsch. (Wie bei "Fotografieren verboten"-Schildern. Niemand hindert dich dran, trotzdem zu fotografieren, du wirst halt angepflaumt und gebeten, die Fotos zu löschen, wenn du es trotzdem machst.)
Ein Unlauterkeitsmoment kann allerdings darin liegen, dass eine technische Schutzvorrichtung überwunden wird, mit der ein Unternehmen verhindert, dass sein Internetangebot durch übliche Suchdienste genutzt werden kann.